allgemeine geschäftsbedingungen
1. Anwendbarkeit
Diese Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden (nachstehend "Auftraggeber") mit dem my audioservice für sämtliche in der jeweils aktuellen Preisliste aufgeführten Leistungen. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen worden ist, sofern sie dem Vertragspartner im Zusammenhang mit einem bereits getätigten Geschäft zugegangen sind, bzw. darauf Bezug genommen wurde.
2. Schriftlichkeit
Änderungen und Erweiterungen dieser AGB werden nur dann gültig, wenn diese im Einvernehmen zwischen dem Auftraggeber und dem my audioservice in schriftlicher Form erfolgen.
3. Auftragserteilung und –abwicklung
Für die Durchführung eines Auftrages ist eine schriftliche Auftragsbestätigung erforderlich. Aufträge sind im Zweifel innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss abzuwickeln. Bei Stornierung bestätigter Aufträge wird eine Stornogebühr von 50% fällig. Der my audioservice behält sich vor, bei vollständiger oder teilweiser Stornierung von rabattierten Paketen die dem Kunden gewährten Rabatte nachzuberechnen.
4. Leistungen
Der Leistungsumfang des my audioservice beschränkt sich auf den Umfang, der in der Auftragsbestätigung dargelegt ist. Erweiterungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Verbindliche Termine zur Leistungserbringung werden auf Seiten von my audioservice durch Auftragsbestätigung zugesagt. Der Auftraggeber muss die Leistungen von my audioservice nach Ablieferung überprüfen. Mängel sind sofort, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Ablieferung, konkret gegenüber dem my audioservice anzuzeigen. Spricht der Auftraggeber keine Mängelrüge innerhalb dieser Frist aus, gilt die Leistung als abgenommen. Final abgenommene und freigegebene Manuskriptversionen gelten als Produktionsfassung. Änderungen am fertig produzierten Audiomaterial werden nur dann kostenfrei von my audioservice vorgenommen, wenn technische oder inhaltliche Mängel nachweisbar sind.
5. Auftragserteilung an Dritte
my audioservice ist berechtigt, die übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen. Der my audioservice ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von PR-Mitteln, an deren Erstellung sie vertragsmäßig mitwirkt, im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht. Durch die Zusammenarbeit zwischen dem my audioservice und ihren Lieferanten und Dienstleistern entsteht ein Kundenschutz, das heißt, alle Kunden von my audioservice werden bei den Dienstleistern als Exklusivkunde geschützt. Möchte ein Kunde zukünftig die Leistungen eines durch my audioservice vermittelten Lieferanten in Anspruch nehmen, so kann er das nur über my audioservice tun. Andernfalls ist der Lieferant verpflichtet, eine Kompensation in Höhe von 25% des Auftragswertes an den my audioservice zu bezahlen.
6. Vergütung
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die in der aktuellen Preisliste veröffentlichten Preise. Die Vergütung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
7. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung
Die Aufrechnung und das Zurückbehaltungsrecht sind nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Abtretungen bedürfen der Genehmigung durch den my audioservice.
8. Mitwirkungspflichten
Der Kunde unterstützt den my audioservice bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen, Briefing-Material, sowie die Nennung eventueller Interviewpartner und die Vereinbarung von Interviewterminen. Eventuell vereinbarte Ausführungsfristen sind hinfällig, wenn der Auftraggeber diese Informationen und Unterlagen nicht rechtzeitig übermittelt hat.
9. Vertraulichkeit
Der my audioservice verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen, und von als vertraulich bezeichneten Informationen, nur zur Durchführung dieses Vertragsverhältnisses zu verwenden und zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln. Der my audioservice verpflichtet seine Mitarbeiter/Beauftragten zur Wahrung der Vertraulichkeit. Bedürfen Schriftstücke in besonderer Weise der Vertraulichkeit oder der Geheimhaltung, sind diese vom Auftraggeber gegenüber der Agentur als solche zu kennzeichnen.
10. Haftung und Gewährleistung
Die finale Abnahme aller Produktionen und Leistungen erfolgt durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist auch im Falle einer Delegation der Endabnahme an den my audioservice verantwortlich für die Qualität des jeweiligen Produkts. Vollständig ausgeschlossen ist eine Haftung von my audioservice gegenüber anderen als dem Auftraggeber. Die Vertragspflichten sind ausdrücklich beschränkt auf das Verhältnis der Vertragsparteien zueinander. Verantwortlich für sämtliche Produktionen ist im Sinne des Pressegesetzes und des Strafrechtes allein der Auftraggeber.
11. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberechte
Der Kunde garantiert, dass er alle Rechte für die herzustellenden Tonträger einschließlich gegebenenfalls verwendeter Labels, Texte und Sonstigem besitzt. Der Kunde versichert und steht dafür ein, dass eine solche Herstellung keine Verletzung von Urheber- und sonstigen Schutzrechten darstellt. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Kunde hat den my audioservice von jeglichen Kosten schadlos zu halten und von jeglichen Ansprüchen freizustellen, die im weitesten Sinne aufgrund von Urheber- und sonstigen Rechten in Zusammenhang mit der Herstellung der in Auftrag gegebenen Auftragsgegenstände geltend gemacht werden. Das Recht zur Verwertung der Leistungen von my audioservice folgt aus dem Vertrag und beschränkt sich auf den Vertragszweck. Eine Aufgabe der Urheberrechte erfolgt nicht, vielmehr hat der Auftraggeber lediglich Nutzungs- und Verwertungsrechte. Die Urheberrechte bleiben bei dem jeweiligen Rechteinhaber.
12. Anwendbares Recht
Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht.
13. Salvatorische Klausel
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Abmachungen. Die unwirksame Vertragsbestimmung soll vielmehr durch eine ersetzt werden, die der wegfallenden wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Lücke.
14. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Leipzig. Zusätzliche Geschäftbedingungen Mit der Erteilung des Produktionsauftrages erkennt der Auftraggeber die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftbedingungen sowie die Preisliste des Audiodienstes an. Mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung wird dem my audioservice die Genehmigung erteilt, das Firmenlogo und den Namen des Auftraggebers als Referenz auf der Webseite sowie in den Mediadaten und in sonstigem Schriftverkehr abzubilden bzw. anzugeben. Handelt es sich beim Auftraggeber um eine Agentur, so sind sich die Vertragspartner einig, dass auch die Agenturkunden (“Kunden der Kunden“) im Zusammenhang mit jenem dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegenden Auftrag von my audioservice genannt werden dürfen. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, gegen diese Regelung schriftlich Einspruch zu erheben.